Projektanträge
Informationen für freie Mitarbeiter*innen des Bildungswerkes
1. Welche Veranstaltungen können vom Bildungswerk durchgeführt werden?
Veranstaltungen der politischen Bildung wie Abendveranstaltungen, Tages-, Wochenend- oder Wochenseminare. Ebenso Fachtagungen und internationale Begegnungen, u.U. auch Dokumentationen und Ausstellungen zu Veranstaltungen. Die Veranstaltungen müssen in Berlin stattfinden.
2. Wer kann Anträge zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen stellen?
Mitarbeiter*innen der politischen Bildung und Arbeitskreise des Bildungswerkes Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung.
3. Veranstalter*in ist immer das Bildungswerk!
Das Bildungswerk ist Veranstalter*in oder Mitveranstalter*in aller bewilligten Seminare/Veranstaltungen. Dies muss auch auf Veröffentlichungen (Anzeigen, Plakaten etc.) deutlich werden, möglichst auch durch Verwendung des Logos, welches wir zur Verfügung stellen.
Bei Veranstaltungen, die mit Mitteln der Berliner Landeszentrale für politische Bildung finanziert werden, muss außerdem auf allen Veröffentlichungen stehen:
„Die Veranstaltung wird von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung gefördert.“
Auch hier muss soweit möglich das entsprechende Logo verwendet werden, welches wir zur Verfügung stellen.
4. Antragsfristen und wer entscheidet wann über die Anträge?
Anträge müssen zu bestimmten Terminen im Bildungswerk eingereicht werden. Die nächste Abgabefrist für Projekte im 2. Halbjahr 2025 ist:
15. März 2025
Über die Bewilligung eingereichter Anträge entscheidet der Vorstand im April 2025. Alle Antragssteller*innen werden von uns benachrichtigt!
5. Wie sieht ein Antrag aus?
Bitte ausschließlich das HIER zum Download bereitgestellte PDF-Formular verwenden. Den Antrag bitte vollständig ausgefüllt nur per E-Mail an antrag@bildungswerk-boell.de Anträge nicht per Briefpost einreichen!
6. Was noch zu beachten ist!
Bitte angeben, wann, unter welchen Telefonnummern und welcher Adresse Antragsteller*innen erreichbar sind.
7. Regelsätze für Leistungen
Honorare
Unsere Honorare richten sich nach der Honorarordnung der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, orientiert an der Bandbreitenregelung der Senatsverwaltung für Finanzen in der jeweils geltenden Fassung. (Externer Download): Anlage zu 61/2019 (SenFin): Anlage zur Bandbreitenregelung vom 11.10.2019
Eine Unterrichtseinheit (UE) beträgt 1 Zeitstunde (1 Std).
Eine mehrstündige Veranstaltung (Podiumsdiskussion, Film und Diskussion etc.) hat in der Regel eine Dauer von 2 Zeitstunden (2 UE); Lehrtätigkeiten werden hier mit einem Stundensatz von bis zu 80,00 EUR vergütet (bei entsprechender beruflicher Qualifikation; für den Höchstsatz ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss - Diplom oder Master - erforderlich).
Seminarpausen werden nicht bezahlt.
Bei einer Lehrtätigkeit von mind. 6 Zeitstunden (6 UE) wird eine Tagespauschale von max. 600,00 EUR gezahlt (bei entsprechender beruflicher Qualifikation; für den Höchstsatz ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss erforderlich). Kürzere Tage werden wie eine mehrstündige Veranstaltung behandelt (s.o.).
Seminarpausen werden nicht bezahlt.
Wochenendseminare werden in der Regel von max. zwei Lehrkräften geleitet. Es werden jeweils max. 2 Tagespauschalen gezahlt (Samstag 6 Std. und Sonntag 6 Std.) bzw. 2 Tagespauschalen plus max. 4 Zeitstunden (Freitagabend 4 Std., Samstag 6 Std., Sonntag 6 Std.).
Seminarpausen werden nicht bezahlt.
Wochenseminare (= 5 Tage) werden mit max. 5 Stunden (5 UE) pro Tag und Lehrkraft vergütet.
Seminarpausen werden nicht bezahlt.
Online-Formate sollten eine Unterrichtszeit von 4,5 Stunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Honorare decken Vorbereitungs- und Koordinationsarbeiten, Dokumentationserstellungen und andere Tätigkeiten ab.
Kinderbetreuung kann beantragt werden (Stundenlohn 13,69 EUR). Die genauen Konditionen der Kinderbetreuung bitte mit der Geschäftsstelle absprechen.
Reisekosten
Honorarkräfte und Referent*innen, die im Tarifbereich ABC des VBB Berlin-Brandenburg ständig wohnen und dort ihre Honorartätigkeit ausüben, haben keinen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten.
Reisekosten für auswärtige Referent*innen sowie andere aktiv Mitwirkende werden nur ausnahmsweise gezahlt, wenn in Berlin keine geeigneten Personen zu gewinnen sind, und nur nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), in der jeweils geltenden Fassung.
In der Regel soll die Bahn -Klasse II - benutzt werden. Für Fahrtkosten mit dem Auto gilt eine km-Pauschale von 0,20 EUR. Die maximale Erstattung für Auto-Reisekosten beträgt 130 €. Flüge und Autofahrten müssen immer begründet werden.
Zur Reisekostenabrechnung müssen Belege vorgelegt werden.
Unterkunft
Für Referent*innen kann eine Privatunterkunft beantragt werden. Pro Nacht 25,- EUR. Unterbringung in teuren Hotels sollte vermieden werden (Richtsatz 70,- EUR/ Tag). Die Kosten für eine Bildungsstätte können beantragt werden (Tagessatz max. 60,- EUR).
Verpflegung
Für Referent*innen, die aus dem Ausland anreisen, können 26,- EUR pro Tag beantragt werden. Die Verpflegungskosten können einen Tag vor der Veranstaltung und einen Tag danach mit umfassen. Weitere Verpflegungskosten dürfen nicht übernommen werden. Alkoholische Getränke, Pfand und Trinkgelder sind nicht abrechnungsfähig.
Werbung
Kosten für Werbung wie Anzeigen, Plakate, Druckkosten für Flugblätter etc. können beantragt werden. Die Kosten für die Werbung sollen in vernünftigem Verhältnis zu den Gesamtausgaben stehen. Anzeigenaufträge werden über das Büro organisiert.
Portokosten / Kopien
Porto und Kopien können über die Frankiermaschine und den Kopierer im Büro gemacht werden.
Abweichungen von den Regelsätzen können nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Geschäftsstelle vorgenommen werden.